Begleiteter Umgang nach § 18 SGB VIII
Jedes Kind hat ein Recht auf einen guten und regelmäßigen Kontakt mit beiden Eltern.
Begleiteter Umgang bietet Kindern die Möglichkeit, ihre Beziehung zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten und zu stärken.
Liebe Mütter, liebe Väter,
Trennung und Scheidung ist für die ganze Familie eine oft schmerzhafte Veränderung im Leben, ganz besonders für Ihre Kinder.
Bleiben Sie weiter Mutter und Vater und zeigen Sie Ihrem Kind, dass Sie weiter da sind. Ihr Kind braucht Ihre Liebe und Zuneigung, um sich gesund und selbstbewusst weiterzuentwickeln.
Wenn Ihr Verhältnis untereinander so belastet ist und eine gemeinsame Regelung für das Kind nicht möglich erscheint, bieten wir Ihnen Rat und Hilfe.
Wir unterstützen und begleiten Sie bei den Besuchskontakten.
Basis
Der Begleitete Umgang fußt auf den rechtlichen Grundlagen des § 18 SGB VIII (Recht von Eltern auf Beratung in Trennungs- und Scheidungssituationen sowie das Recht auf Unterstützung bei der Ausübung gerichtlicher oder vereinbarter Umgangsregelungen) und des § 1684 BGB (Ein Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jedes Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt.)
Ziele
Die Ziele des Begleiteten Umgangs sind:
- Sicherung des Kindeswohls
- Unterstützung des Kindes bei der Entwicklung eines positiven Selbstbildes
- Beziehungen zu den Eltern wiederherstellen bzw. aufrecht erhalten
- Regelmäßige Umgangskontakte in einer kindgerechten, gewalt- und konfliktfreien Umgebung
- Stärkung der elterlichen Kompetenzen
Leistung
Der Begleitete Umgang wird von unseren sozialpädagogischen Fachkräften durchgeführt.
Im Einzelnen gehören hierzu folgende Schritte:
- Erstgespräch mit dem Jugendamt und den Eltern
- Abschluss einer Umgangsvereinbarung mit beiden Elternteilen
- Erstkontakt mit dem Kind
- Regelmäßige Begleitung von Umgängen in den Räumlichkeiten des Trägers
- Entwicklung einer tragfähigen Anschlussperspektive ohne externe Begleitung unter Einbindung anderer Dienste und Einrichtungen
Teambesprechungen, kollegiale Fallberatung und Supervision sowie Fort- und Weiterbildungen sichern die Qualitätsentwicklung des Begleiteten Umgangs.
Kontakt
Trockendock e. V. hat ein vielfältiges Angebot für Kinder, Jugendliche und Familien. Auf unserer Webseite finden Sie weitere Informationen zum Begleiteten Umgang im Bezirk Hamburg Nord und zu unseren aktuellen Angeboten.
Sie möchten den Begleiteten Umgang nutzen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf:
Trockendock e. V.
Ambulante Hilfen – Zentrale
Mühlendamm 21 – 22087 Hamburg
Tel.: 040 – 2383260-67
Anfragen unter: Tel.: 040 – 2383260-60
Mail: ambulante.hilfen@trockendock-hamburg.de
Web: www.trockendock-hamburg.de